Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte dürfen dem Anzeigenerstatter erklären, dass das angezeigte Delikt mangels öffentlichen Interesses nicht von Amts wegen verfolgt werden kann und deshalb beim Amtsgericht Privatklage zu erheben ist, wenn das Delikt strafrechtlich verfolgt werden soll. Eine Einschränkung der Privatklage für das Jugendstrafverfahren ist in § 80 Abs. 1,2 JGG normiert. Die Antragsdelikte werden nochmals in absolute und relative Antragsdelikte unterschieden. auch Klageerzwingungsverfahren, Nebenklage.

absolute Antragsdelikte: Delikte die absolut nur nach einem Antrag des Opfers verfolgt werden. Polizei und Staatsanwaltschaft verfolgen Straftaten im Prinzip ohne Rücksicht auf den Willen des Verletzten oder Geschädigten; bei einigen Straftatbeständen muss der Betreffende aber einen Strafantrag stellen, damit es zu einer Verfolgung kommt. Zu Stellung und Rechten des Verletzten im Strafverfahren vgl. Das Strafverfahren wird grundsätzlich von der Staatsanwaltschaft betrieben, der ein Anklagemonopol zusteht. Beispiele: – Beleidigung – § 185/194 StGB – Hausfriedensbruch – § 123 StGB.