veröffentlicht am 04.05.2020 von Redaktion krankenkasseninfo.de . Diese Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erhalten also in Kürze ihren Brief von der Minijob-Zentrale.
Der Minijob-Arbeitgeber fragt seinen Minijobber nun, ob er aufgrund der momentanen Lage im Minijob mehr arbeiten kommen könnte. Bitte beachten: Die Minijob-Zentrale kann nicht erkennen, ob bei Ihnen -aktuell durch Corona- ein unabwendbares Ereignis vorliegt, was Sie an der rechtzeitigen Zahlung der Abgaben hindert. Arbeiten im Privathaushalt in Zeiten von Corona – Die Minijob-Zentrale informiert Auch im Privathaushalt gilt der Mindestabstand. Die Minijob-Zentrale hat jetzt rund 50.000 Briefe der Post übergeben, mit der sie diese Antragstellerinnen und Antragsteller über die Bewilligung eines Zahlungsaufschubs informiert. https://blog.minijob-zentrale.de/2020/03/18/coronavirus-und-minijob-ihre-fragen-an-uns/ Unterbrechung Bei Unterbrechungen der Entgeltzahlung von länger als einem Monat (z.B. unbezahlter Urlaub) ist eine Abmeldung mit dem Abgabegrund „34“ zu erstatten. Die Prozesse bei der Minijob-Zentrale zur Feststellung der rechtzeitigen Beitragszahlung durch den Arbeitgeber sind elektronisch gesteuert. Doch die Experten raten Arbeitgebern, sich umgehend mit den Einzugsstellen in Verbindung zu setzen, da Beitragszahlungen, Mahngebühren und Säumniszuschläge elektronisch … Im Blog der Minijob-Zentrale hat er gelesen, dass bei Mehrarbeit wegen Corona die zulässige Entgeltgrenze für einen 450 Euro-Minijob überschritten werden darf, da es sich um ein gelegentliches unvorhergesehenes Überschreiten handelt. • Stundung der Sozialversicherungsbeiträge möglich • rund 50.000 Stundungen wurden bereits bewilligt Die Corona-Krise stürzt zahlreiche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in finanzielle Probleme. Zudem werden Stundungszinsen und Säumniszuschläge zunächst ausgesetzt. Davon können auch die 450-Euro-Minijobber betroffen sein. Minijob-Zentrale und Krankenversicherungen haben sich bereit erklärt, auf die üblichen Gebühren für verspätete Beitragszahlungen zu verzichten. Für eine Übergangszeit vom 1. In der Corona-Krise haben manche Betriebe gar nichts mehr zu tun, bei anderen fällt unerwartet Mehrarbeit an. Die Minijob-Zentrale unterstützt Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber durch ein einfaches Stundungsverfahren für ihre Sozialversicherungsbeiträge, um die Krise zu überstehen.
Dies kann bei den Minijobbern zum Überschreiten der monatlichen Verdienstgrenze von 450 Euro führen. März 2020 bis 31.