Warum Vertragsstrafe und nicht Bußgeld? Der private Park­raum­über­wacher verlangt vom Halter fürs drei­stündige Parken 3 Euro, wegen des Parkens ohne Park­schein eine Vertrags­strafe in Höhe von 22 Euro, Halter­ermitt­lungs­kosten in Höhe von 13,10 Euro sowie sons­tige Auslagen in Höhe von 9,90 Euro. Zeitüberschreitungen kosten zwischen 20 und 30 Euro. So ist es der Kunde gewohnt, dass er auf Supermarkt-Parkplätzen umsonst parken kann. Wer sein Fahrzeug auf einem Kundenparkplatz (Supermarkt, Bahnhofsvorplatz etc.) Durch das Parken entsteht ein Vertrag – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Parkraumbewirtschafter stellen Automaten auf oder verlangen Parkscheiben.