Warum Vertragsstrafe und nicht Bußgeld? Der private Parkraumüberwacher verlangt vom Halter fürs dreistündige Parken 3 Euro, wegen des Parkens ohne Parkschein eine Vertragsstrafe in Höhe von 22 Euro, Halterermittlungskosten in Höhe von 13,10 Euro sowie sonstige Auslagen in Höhe von 9,90 Euro. Zeitüberschreitungen kosten zwischen 20 und 30 Euro. So ist es der Kunde gewohnt, dass er auf Supermarkt-Parkplätzen umsonst parken kann. Wer sein Fahrzeug auf einem Kundenparkplatz (Supermarkt, Bahnhofsvorplatz etc.) Durch das Parken entsteht ein Vertrag – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Parkraumbewirtschafter stellen Automaten auf oder verlangen Parkscheiben.