Sie können auch Planungsalternativen wählen, die die Gefährdungen vermeiden helfen. Dazu zählen z. Verkehrswege sind entsprechend den Anforderungen des Kapitels A 1.20 zu gestalten. Erforderliche Schutzmaßnahmen können z.

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Erforderliche Schutzmaßnahmen können z. der Bewertungsgruppe R 11 oder R 10 V 4 der Rutschgefahr entsprechen, Rampen R 12 (DGUV Regel 108-003, § 14 Abs. Hierbei sind Witterungseinflüsse zu berücksichtigen. 4 GUV-R 181).

Verkehrswege im Freien und im Gebäude, Unterrichtsräume, Medien - bereiche, Mehrzweckräume, Pausenhallen, Pausenhofflächen u.a.
2) Verkehrswege im Freien (auch Außentreppen) müssen mind. 2. B.

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nein (hochstehende Roste, Plattenkanten, ausgetretene Stufen). nein& &! R 12. Verkehrswege sind möglichst waagerecht oder nur leicht geneigt anzulegen. 3 DGUV ja!

B. bei Umgang mit Gefahr­stoffen, damit die Arbeitsplätze gefahrlos verlassen werden können 4 DGUV Regel 108-003).
Verkehrswege dürfen keine Löcher, Rillen oder sonstige Stolperstellen aufweisen ausreichende Beleuchtung (siehe Tabelle 1 ) Installation einer Notbeleuchtung für Rettungswege und für Arbeits­plätze mit besonderen Gefährdungen, z. Das kann ein normaler Gehweg, ein Hof oder ein Parkplatz, aber auch ein Flur, ein Gang oder eine Treppe sein. Hierbei sind Witterungseinflüsse zu berücksichtigen. Verkehrswege im Freien (auch Außentreppen) müssen mind. Im Falle von letzterem gibt es sogar besondere Bedingungen, die der Gesetzgeber festgelegt hat. Verkehrswege im Freien (auch Außentreppen) müssen mind. Es wird untersucht, welche möglichen Gefährdungen auf und an Verkehrswegen auftreten und welche Maßnahmen zu treffen sind, damit diese sicher benutzt werden können. 1 lx betragen.

Als Stolperstellen gelten Höhendifferenzen von mehr als 4 mm (Abschn. Verkehrswege im Freien sind so gestaltet, dass sie sicher genutzt werden können. Als Bodenbeläge geeignet sind z. Ein Ort im Freien ist sicher, wenn das problemlose Verlassen des Bauwerksareals unmittelbar durch direkte Anbindung an ein öffentliches Straßennetz oder zumindest mittelbar über einen Privatweg immer gewährleistet ist.

nein werden beseitigt und Wege instandgesetzt. Bereich: Außenbereiche. Grundstückseingänge sind barrierefrei (DIN 18024-2) und ohne Stolperstellen sowie Einzelstufen herzustellen. !& 2.4 Sonstige Bereiche Sonstige Bereiche sind Bereiche, die nicht dem Unterricht oder der Pause dienen. B. eine Überdachung, … 3. der Bewertungsgruppe R 11 oder R 10 V 4 der Folglich müssen Beschäftigte eine Möglichkeit haben, sich witterungsgeschützt umzukleiden, zu waschen und zu wärmen. Als Stolperstellen gelten Höhendifferenzen von mehr als 4 mm (Abschn. Die Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege muss mind. Finden die Arbeiten im Freien statt, sind Waschgelegenheiten und verschließbare Toiletten ausreichend. Verkehrswege / Allgemeines 1. Verkehrswege, Fluchtwege, Notausgänge, Lager-, Maschinen- und Nebenräume, ... Stolperstellen oder gefährlichen Schrägen aufweisen. Dies gilt sowohl in Gebäuden oder Hallen, aber vor allem auch im Freien. Ein nur über ein Bauwerk zugänglicher, auch unversperrter, innenliegender Hof kommt Bereich: Außenbereiche. (8) Im Freien liegende Verkehrswege, insbesondere Treppen, Laderampen, Fahrsteige, Gebäudeein- und -ausgänge, müssen sicher benutzbar sein.

Prüfliste Wegesicherheit im Freien Die Verkehrswege sind frei von Stolperstellen ja!

3 Allgemeine Anforderungen Verkehrswege im Freien sind so gestaltet, dass sie sicher benutzbar sind.

5 lx nach DIN EN 12464-2 bzw. • Waschräume, • Toilettenräume, • Erste-Hilfe-Räume. ASR A 3.4). • Verkehrswege im Freien und im Gebäude, - Unterrichtsräume, • Pausenhöfe, -hallen, • Aufstellungsflächen für Spielgeräte. Winterschäden (gebrochene, abgeplatzte oder lose Platten/Steine) ja! Als Verkehrswege werden Wege innerhalb eines Betriebes bezeichnet. Im Folgenden finden Sie … der Bewertungsgruppe R 11 oder R 10 V 4 der Rutschgefahr entsprechen; Rampen außen (z.B. Die Verkehrswege und Treppen werden regelmäßig gereinigt. B. Hauptzugangsweg) müssen ausreichend beleuchtet werden können, d. h. Wegführung sowie Treppen müssen deutlich erkennbar sein (ĒN mind.